FPV und „Drohnen“ – Recht und Technik

Rechtliche und (funk)technische Betrachtungen zu unbemannten Luft-fahrzeugen mit innovativer Technik – neuer Band der Schriftenreihe zum Modellflug veröffentlicht

 

 

Der Modellflug steht seit seinen Anfängen für Innovation, d.h. für das Verlassen einge-fahrener Geleise und praktischer Realisierung dessen, was vielleicht gestern noch un-denkbar und technisch nicht machbar erschien. Diese innovative Kraft hat der gesam-ten Fliegerei über ein Jahrhundert Impulse verliehen und damit die Entwicklung der Luftfahrt quasi von innen her befördert. Dass diese Wirkung auch heute noch vorhan-den ist, wird in der jüngsten Vergangenheit z.B. durch die mit dem E-Volo eingeleitete Entwicklung elektrisch angetriebener personentragender Multikopter bestätigt. Aktuell sind Begriffe wie FPV, Drohnen, Multikopter in aller Munde und geeignet,sowohl Interesse aber auch Befürchtungen vor allem bei bisher wenig oder nicht mit dem Mo-dellflug vertrauten Personen zu wecken.Gleichzeitig sind gerade hier extreme Entwick-lungsschübe zu verzeichnen, welche nicht nur Hersteller, Erbauer und Modellflieger, sondern auch kommerzielle Anwender, ja selbst Behörden und Gesetzgeber zuweilen ratlos werden lassen, zumindest aber zu intensivem Nachdenken zwingen. Was lag also näher, unsere Fachleute zu bitten, sich diesem Themenkreis einmal aus technischer und rechtlicher Sicht zu nähern und fachlich fundiert zu beleuchten. Her-ausgekommen sind dabei zunächst zwei Beiträge, welche einerseits den aktuellen Stand erläutern andererseits sicher Ansatzpunkte für gemeinsame Aktivitäten von Her-stellern, kommerziellen und privaten Anwendern sowie Behörden aufzeigen und hier im Rahmen der Schriftenreihe zum Modellflug unter dem Titel „Rechtliche und (funk)technische Betrachtungen zu unbemannten Luftfahrzeugen mit innovativer Technik“ veröffentlicht werden.

 

Frank Tofahrn, Vorsitzender des Fachausschusses Funk der Bundeskommission Modell-flug im DAeC, hat sich der funktechnischen Probleme bei Modellflugzeugen mit Zusatz-ausrüstungen wie GPS, FPV o.ä. angenommen.

Dr. jur. Walter Felling, Vorsitzender des Fachausschusses Recht und Versicherungen, beleuchtet das Thema der aktuellen rechtlichen Einordnung solcher Flugsysteme.

Gewiss können mit dem vorliegenden Papier nicht alle Fragen abschließend geklärt werden. Wenn damit aber verantwortliches Handeln des einzelnen Piloten ebenso wie gemeinsames, emotionsarmes, sachbezogenes Nachdenken von Modellfliegern und Verbänden, kommerziellen Anwendern, Gesetzgeber und Behörden mit dem Ziel der Lösung von Problemen und der Reduktion ggf. noch bestehender Unschärfen in der rechtlichen Einordnung gefördert werden können, dann hat diese Veröffentlichung ihre Hauptziele erreicht.

Weiter Infos hier:

http://modellflugimdaec.de/aktuelles/363-akt-tn1401-recht-technik-drohnen