Modellflugordnung des Fliegerclub Schwerin/Pinnow

  1. Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere andere Personen und Sachen sowie die Ordnung des Modellflugbetriebes nicht gefährdet oder gestört werden.

  2. Der erste auf dem Platz erscheinende Modellflieger übernimmt das Flugbuch und holt vor Aufnahme des Modellflugbetriebes die Erlaubnis des zuständigen Flugleiters für bemannten Flug ein.

  3. Jeder am Platz erscheinende Modellflieger trägt sich in das Flugbuch ein und erkennt mit seiner Unterschrift die Regelungen der Modellflugordnung und die Weisungen des Modellflugleiters an.

  4. Die Benutzung des Modellflugplatzes durch Nichtmitglieder ist nur in Beisein eines Vereinsmitgliedes unter Einhaltung der versicherungsrechtlichen Bestimmungen (gültige Haftpflichtversicherung) möglich. Die entsprechenden Nachweise sind dem Vereinsmitglied bzw. Modellflugleiter vorzuzeigen und im Flugbuch einzutragen. Nichtmitglieder entrichten eine Gebühr von 5,- EUR pro Tag, die im Flugbuch einzutragen ist. Mit dieser Gebühr erhalten sie eine Tagesmitgliedschaft und entrichten eine Aufwandsentschädigung für die Pflege des Modellflugplatzes.

  5. Für Vereinsmitglieder des MFC Rastow und des MFC Neustadt- Glewe ist die Benutzung des Platzes gebührenfrei, jedoch gilt hier auch die Festlegung im Punkt 4 erster Satz.

  6. Zugelassen zum Flugbetrieb sind Flugmodelle mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von bis zu 25 kg, mit und ohne eigenen Antrieb. Der Betrieb von Flugmodellen mit Verbrennungsmotoren ist nur mit einem Lärmpass und unter Einhaltung der vom Luftfahrt- Bundesamt veröffentlichen Lärmvorschrift für Luftfahrzeuge (LVL) genannten Messbedingungen zugelassen. Der Lärmpass wird von einem Mitglied der Modellfluggruppe gemäß Messprotokoll ausgestellt. Eine Übersicht der ausgestellten Messprotokolle wird den Genehmigungsdokumenten zum Modellflugplatz beigefügt und ständig aktualisiert.

  7. Vor jedem Flug ist die Funktion des Modells zu prüfen. Sollten Unstimmigkeiten auftreten, ist der beabsichtigte Start bis zur Fehlerbehebung abzubrechen.

  8. Bei Anwesenheit von mehr als drei Modellfliegern ist ein Flugleiter einzusetzen. Der Flugleiter hat den Modellflugbetrieb zu überwachen und bei Verstößen ordnend einzugreifen. Weitere Hinweise zu den Rechten und Pflichten eines Flugleiters sind der Anlage 1 zu entnehmen, die Bestandteil dieser Flugordnung ist.

  9. Zuschauer und nicht aktive Modellflieger haben sich nur auf den Flächen hinter dem Sicherheitszaun aufzuhalten. Fahrzeuge sind nur auf der dafür vorgesehenen Fläche, siehe Lageplan, abzustellen.

  10. Das Anfliegen sowie Überfliegen von Personen, Tieren und Kraftfahrzeugen ist nicht gestattet. Straßen und Wege dürfen nicht unter 25 m über Grund überflogen werden. Dies gilt nicht, wenn für Start- oder Landevorgänge sichergestellt ist, dass sich auf dem zu überfliegenden Weg auf mindestens 25 m Breite keine Personen oder Fahrzeuge aufhalten.

  11. Es dürfen max. 5 Modellflugzeuge, davon max. 3 mit Verbrennungsmotor, gleichzeitig fliegen. Beim Betrieb mehrerer Flugmodelle ist zur Frequenzkontrolle die Kanaltafel beim Betrieb von 35 MHz- Fernsteueranlagen zu benutzen. Der Flugbetrieb mit 2,4 GHz- Fernsteueranlagen wird im Flugbuch vermerkt.

  12. Während des Modellflugbetriebs ist die Gesamtflugsituation am Platz aufmerksam und verantwortungsvoll zu beobachten. Die Flugmodelle müssen während des gesamten Fluges ständig vom Piloten beobachtet werden. Ferngesteuerte Flugmodelle haben stets bemannten Luftfahrzeugen auszuweichen. Ein Überfliegen der Start- u. Landebahnen ist bei mannfliegendem Flugbetrieb untersagt.

  13. Der Flugbetrieb darf nur in Anwesenheit einer Person durchgeführt werden, die erfolgreich an einer Unterweisung in lebensrettende Sofortmaßnahmen gem. § 19 der Fahrerlaubnis- Verordnung oder Ausbildung in Erste Hilfe teilgenommen hat. Es muss eine Erste- Hilfe- Ausrüstung zur Verfügung stehen, die zumindest der für das Mitführen in Personenkraftwagen vorgeschriebenen Ausrüstung entspricht. Darüber hinaus sollte ein Mobilfunktelefon vorhanden sein.

  14. Während des Start- und Landevorganges müssen die Start- und Landeflächen frei von Personen und beweglichen Hindernissen sein. Alle Modellpiloten stellen sich an der Startstelle für den Modellflug (Windfahne) auf. Eine beabsichtigte Landung ist laut anzusagen.

  15. Bei F- Schlepp, beim Einfliegen von neuen Modellen, bei der Einweisung von Fluganfängern und bei Flugbetrieb durch Modellhubschrauber werden durch den Flugleiter gesonderte Anweisungen gegeben. Weitere Sicherheitsregeln sind der beiliegenden Anlage 2 zu entnehmen.

    Besonderheiten bei Modellflugveranstaltungen

  16. Modellflugveranstaltungen auf dem Flugplatz Pinnow bedürfen der Genehmigung des Vorstandes. Darüber hinaus ist eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Für Modellflug-veranstaltungen, die vom Fliegerclub Pinnow e.V. außerhalb des Modellflugplatzes ausgetragen werden, gelten gesonderte Festlegungen, die durch den beauftragten Veranstaltungsleiter in Übereinstimmung mit der entsprechenden behördlichen Genehmigung getroffen werden.

  17. Die an der Veranstaltung teilnehmenden Modellflieger haben sich in die Teilnehmerliste einzutragen und ihren gültigen Versicherungsnachweis zum Flugbetrieb auf dieser Modellflugveranstaltung vorzuweisen. Sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift, dass sie die Flugordnung bzw. Sonderflugordnung bei Veranstaltungen außerhalb des Modellflugplatzes und die Weisungen der eingesetzten Veranstaltungsleitung anerkennen.

  18. Der Veranstaltungsleiter hat für eine ausreichende und sichtbare Absperrung, sowie Beschilderung zu sorgen. Im Bedarfsfall wird die Einweisung der an der Veranstaltung teilnehmenden vereinsfremden Modellflieger und weiterer Gäste durch Lotsen vorgenommen.

  19. Bei gleichzeitigem Betrieb von manntragenden Flugzeugen ist eine Kommunikation zwischen der Startstelle und dem Veranstaltungsleiter der Modellflieger mittels vorhandener Funkgeräte sicherzustellen. Gesonderte Abstimmungen sind im Vorfeld mit der Flugleitung der manntragenden Flieger vorzunehmen.

  20. Zur Unterstützung des Veranstaltungsleiters sind weitere Funktionen auf Mitglieder der Modellfluggruppe zu übertragen.

Diese Flugordnung ist Bestandteil der Aufstiegsgenehmigung für Modellflugzeuge auf dem Sonderlandeplatz PInnow. Alle Mitglieder der Modellfluggruppe werden einmal jährlich über die Flugordnung und die Aufstiegsgenehmigung aktenkundig belehrt.


Der Vorstand, Fliegerclub Pinnow e.V.

Pinnow den 15. Mai 2011


Anlage 1 zur Modellflugordnung


Flugleiter

Als Flugleiter fungiert die Person, die sich als erste in das Flugbuch des laufenden Tages eingetragen hat, sofern mehr als drei Modellpiloten zum Flugbetrieb anwesend sind. Die Position des Flugleiters kann nach Absprache an eine weitere, im Flugbuch eingetragene Person übergeben werden. Sollte es sich bei den vorgenannten Personen um Fluganfänger oder Neumitglieder handeln, so ist das älteste, anwesende Vereinsmitglied der Flugleiter. Der Flugleiter hat die nachfolgend genannten Aufgaben und Befugnisse auf dem Modellflugplatz des Fliegerclub Schwerin-Pinnow.

Der Flugleiter achtet darauf,

– dass nur diejenigen Piloten die Flugerlaubnis erhalten, die ihre Clubmitgliedschaft durch den Mitgliedsausweis nachweisen,

– dass sich die Piloten in das Flugbuch eintragen,

– dass die von den Piloten benutzte Frequenz und die Kanalnummer deutlich an der Kanaltafel

markiert sind,

– dass die Startvorbereitungen für die Flugmodelle nur auf den zugewiesenen Plätzen stattfinden,

– dass alle Punkte der Clubordnung und der Platzordnung beachtet werden und

– dass Gäste bzw. Zuschauer das Flugfeld nicht betreten.

Der Flugleiter entscheidet

– über die Flugerlaubnis für Gastflieger,

– über die Verhängung von disziplinarischen Maßnahmen. Es kann je nach Schwere des Verstoßes

ausgesprochen werden:

– eine Ermahnung bei leichter Fahrlässigkeit,

– eine Verwarnung bei grober Fahrlässigkeit und bei Nichtbeachtung von Anweisungen des

Flugleiters,

– ein Flugverbot als Folge einer Verwarnung, besonders dann, wenn eine Gefährdung der Anwesenden oder des Flugbetriebs zu befürchten ist,

– ein Platzverweis, wenn es zwingend geboten erscheint, Mitglieder sowie Gäste und Zuschauer vom Platz zu verweisen. Der Flugleiter nimmt in Vertretung des Vorstandes das Hausrecht

wahr, er ist somit befugt, einen Platzverweis auszusprechen.

– ein Antrag auf Vereinsausschluss. Über diese schärfste Maßnahme entscheidet anschließend

der Vorstand.

Der Flugleiter protokolliert seine Tätigkeit im Flugbuch. Einzutragen ist:

– Name, Datum und Zeitangabe über die Aufnahme und Abgabe der Flugleitertätigkeit,

– alle Unregelmäßigkeiten und besondere Vorfälle sind einzutragen, z.B. Außenlandungen auf bewachsenen Feldern, Sach- und Personenschäden, Verstöße gegen die Flugbetriebs- und Platzordnung sowie die Verhängung disziplinarische Maßnahmen außer der Ermahnung.

 

 

Anlage 2 zur Modellflugordnung


Sicherheitsregeln

Die Durchführung des Flugbetriebes hat nach folgenden Kriterien und Regeln zu erfolgen:

1. Bodenstartfähige Modelle und Elektrosegler

Die Piloten haben grundsätzlich in einer Gruppe zu stehen.

Der Standort der Piloten ist von der Windrichtung abhängig oder wird vom Flugleiter bestimmt.

Dieser Standort ist während des Starts, des Fluges und der Landung einzuhalten.

Als Ausnahme hiervon ist es Piloten, die beim Start hinter ihrem Modell stehen müssen, sowie Piloten von Elektroseglern, die aus der Hand zu starten sind, gestattet, sich für den Startvorgang, nach Ankündigung und Absprache mit der Pilotengruppe, kurzfristig auf den Platz zu begeben.

2. Segelflugmodelle

Das Starthilfsmittel (Winde oder Seil) ist grundsätzlich so aufzubauen, dass der gemähte Teil des Platzes möglichst wenig eingenommen und der restliche Flugbetrieb so gering wie möglich behindert wird.

Die Piloten haben sich als eine Gruppe in der Nähe der Startvorrichtung aufzuhalten.

Der Aufenthalt in der Start- und Landeschneise der übrigen Modelle ist grundsätzlich verboten.

Wenn möglich, sollten sich diese Piloten auch dem Standort der übrigen Piloten anschließen.

3. Schleppzug

Die Piloten von Schleppflugzeugen und geschleppten Segelflugmodellen dürfen sich, in Abhängigkeit von der Windrichtung und in Absprache mit den übrigen Piloten, für den Start auf den Platz begeben. Anschließend finden sich diese Piloten wieder in der festgelegten Pilotenzone ein.

In Ruhepausen des Schleppbetriebes sind die Modelle vom Platz zu entfernen.

4. Hubschraubermodelle

Fortgeschrittene: Die Piloten verhalten sich wie unter Punkt 1 beschrieben.

Anfänger: Die Piloten haben sich bei Schwebeübungen in dem zur vom Flugleiter zugewiesenen Übungsbereich aufzuhalten. Das Üben von Schwebefiguren zentral auf dem Platz ist verboten. Der Flugbetrieb der Hubschrauberpiloten auf dem Platz hat in Absprache mit den übrigen Piloten stattzufinden.

Grundsätzlich gilt für den Flugbetrieb:

– Auf dem Platz befindliche Modelle sind schnellstmöglich, aber in Absprache mit den übrigen Piloten zu entfernen.

– Das Überfliegen von fremden Sendern und von anderen Piloten ist untersagt.

  • Bei starkem Flugbetrieb sollte Gruppenweise abwechselnd geflogen werden.